starMed pflegedienst
Ihr Partner für häusliche Pflege
Rufen Sie uns an
0421 / 5696 9050
Individuelle Unterstützung im Alltag
Willkommen bei der starMed Pflegedienst GmbH, Ihrem erfahrenen Partner für außerklinische Intensivpflege und häusliche Pflege in Bremen, Bremerhaven und Niedersachsen. Unser Ziel ist es, Menschen mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen eine hochwertige, individuelle und würdevolle Betreuung im eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Unsere Leistungen in der häuslichen Pflege
Wir bieten eine spezialisierte Intensivpflege in der häuslichen Umgebung für Menschen, die auf eine intensive medizinische Versorgung angewiesen sind. Dies umfasst die Überwachung und Behandlung von Patient*innen, die beispielsweise beatmungspflichtig sind oder eine tracheale Versorgung benötigen.

24-Stunden-Pflege
24/7 Präsenz von examiniertem Fachpersonal. Sicherstellung der kontinuierlichen Betreuung bei hohem Pflegebedarf, insbesondere bei beatmungspflichtigen oder neurologisch stark eingeschränkten Patient*innen.

Beatmungspflege
Spezialisierte Versorgung beatmeter Menschen, ob invasiv über Trachealkanüle oder nicht-invasiv. Verantwortung für Gerätemanagement, Vitalzeichenüberwachung, Hygienestandards und Notfallinterventionen.

Wundversorgung und -management
Behandlung akuter und chronischer Wunden nach modernen Standards. Einsatz innovativer Verbandmaterialien zur optimalen Wundheilung und Vermeidung von Komplikationen z.B bei Dekubitus oder Operationswunden.

Medikamentenmanagement und Infusionstherapie
Sichere Verabreichung und Kontrolle aller Medikamente. Durchführung ärztlich verordneter Infusionen, z. B. Schmerzmittel, Ernährungslösungen oder Antibiotika – auch über Portsysteme, PEG oder ZVK.

Angehörigenberatung und Unterstützung
Individuelle Unterstützung für Familien im Pflegealltag. Schulung im Umgang mit Geräten, emotionale Begleitung, Organisation von Hilfsmitteln oder Pflegehilfen – jederzeit erreichbar und auf Augenhöhe.

Palliativpflege
Linderung von Schmerzen, Begleitung in schweren Lebensphasen und Gestaltung eines würdevollen letzten Lebensabschnitts. Ganzheitliche Betreuung mit medizinischem Know-how und menschlicher Wärme.
Warum starmed pflegediesnt
Unser Versprechen
Spezialisierung
Langjährige Erfahrung in der Versorgung von Menschen mit komplexem medizinischem Bedarf beatmungspflichtig, neurologisch eingeschränkt oder palliativ
24/7 Einsatzbereitschaft
Zuverlässige Betreuung jederzeit. Ob bei Notfällen, Rückfragen oder Anpassungen: Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Qualifizierte Pflegefachkräfte
Unser Team besteht aus examinierten Pflegekräften mit spezieller Weiterbildung in Intensivpflege. Regelmäßige Schulungen garantieren Pflege auf dem neuesten Stand.
Wir sind für Sie da
Sie möchten mehr über unsere Leistungen erfahren oder ein persönliches Beratungsgespräch von starMed Pflegediesnt vereinbaren? Nutzen Sie das Kontaktformular oder besuchen Sie uns direkt der Standort ist auf der Karte markiert.
Haben Sie Fragen an uns?
Wir beraten Sie gerne, persönlich, vertraulich und unverbindlich. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns direkt an: 0421 / 5696 9050
FAQ
Was versteht man unter 1:1-Intensivpflege?
Wie unterscheidet sich 1:1-Intensivpflege von normaler ambulanter Pflege?
Während in der ambulanten Pflege eine Pflegekraft mehrere Patient*innen in kurzer Zeit betreut, wird bei der 1:1-Pflege eine Pflegefachkraft ausschließlich einer Person zugewiesen oft über eine gesamte Schicht. Dies ermöglicht eine engmaschige Betreuung und frühzeitiges Erkennen von Komplikationen.
Für welche Patient*innen ist 1:1-Intensivpflege geeignet?
Diese Versorgungsform ist insbesondere für Menschen mit hohem intensivpflegerischen Bedarf vorgesehen, z. B. bei invasiver oder nichtinvasiver Beatmung,
Tracheostoma mit Absaugpflicht, instabilen Vitalfunktionen, neurologischen Erkrankungen mit intensivem Überwachungsbedarf.
Wer übernimmt die Kosten der 1:1-Intensivpflege?
Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, sofern ein entsprechender medizinischer Bedarf nachgewiesen ist. Grundlage ist § 37c SGB V in Verbindung mit dem IPReG. Ein ärztliches Verordnungsformular (außerklinische Intensivpflege) und ggf. eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) sind erforderlich.